Die angekündigten Gesetzesänderungen der Politik weltweit im „Kampf“ gegen sog. Steueroasen sowie deren entschlossenes Handeln bringt für deutsche Steuerpflichtige mit steuerlich nicht ordnungsgemäß deklarierten Konten in der Schweiz, Österreich oder Liechtenstein neben dem ständig steigenden Entdeckungsrisiko nun auch Handlungszwänge im Umgang mit den jeweilig kontoverwaltenden Banken mit sich, da sich diese ebenfalls Anwürfen des deutschen Fiskus ausgesetzt sehen. Zudem stehen ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber den Banken insbesondere im Hinblick auf sog. Kick – Back Provisionen aus Anlagegeschäften oder bei Empfehlungen zu Stiftungen, Trusts etc. im Raum.
Zu den Themenschwerpunkten:
Verfahren der Selbstanzeige und rechtliche Hürden für die Strafbefreiung sowie zu bestehenden Handlungsalternativen für Betroffene und Berater führen wir individuelle Informations-Workshops an unseren Kanzleistandorten in Nürnberg, Wien und Zürich durch. Vertraulichkeit und Diskretion ist hierbei oberstes Gebot. Ihr Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Bernd J. Fuhrmann unter +49-911-5888850 oder bernd.fuhrmann[at]gplaw.de
Als grenzübergreifend tätige Rechtsanwaltskanzlei im deutschsprachigen Raum beraten wir an unseren Standorten in Nürnberg, Zürich und Wien in- und ausländische Unternehmer, Unternehmen, Kapitalanleger und Banken in allen Fragen des Wirtschaftsrechts sowie des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts.