Pleite der Swiss Life: Im Kampf um Schadensersatz droht den Anlegern die Verjährung ihrer Ansprüche

Wie wir bereits berichteten, besteht für Kapitalanleger, die in fondsgebundene Lebensversicherungen in Liechtenstein bei der Swiss Life investiert haben, die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Der durch die Anlage in fondesgebundene Lebensversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Allerdings besteht die Gefahr, dass die – mit guten Erfolgschancen versehenen – Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2012 verjähren. 

Nach den uns vorliegenden Insider-Informationen wurden sämtliche Versicherungskunden 2009 über möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche in Kenntnis gesetzt. Ob die damals erteilten Informationen als ausreichend anzusehen sind, um die Verjährung tatsächlich in Gang zu setzen, kann abschließend nur von einem Gericht beurteilt werden. Um das Risiko zu vermeiden, dass eine – ansonsten erfolgversprechende – Klage aus Gründen der Verjährung abgewiesen wird, sollten Schadensersatzansprüche noch innerhalb dieses Jahres geltend gemacht werden. 

Verjährungsunterbrechende Maßnahmen sind daher bis zum 31.12.2012 zu ergreifen, um zu verhindern, dass die getätigten Investitionen endgültig verloren sind. Um die in im individuellen Fall erforderlichen Maßnahmen noch rechtzeitig vornehmen zu können, raten wir dazu, sich unverzüglich fachkundigen Rat einzuholen.

Für eine entsprechende Auskunft sowie weitergehende Rückfragen zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Auch für Erfahrungs- und Informationsaustausch stehen wir gerne zur Verfügung.