Keine Erlösung für reuige Steuersünder

Informationsschreiben zum aktuellen Sachstand zum Steuerabkommen Deutschland / Schweiz

Endlich erledigt oder doch gar Gefängnis ? Diese Frage beschäftigt vermutlich viele Deutsche, mit bis dato nicht versteuerten Geldern in Deutschland, Österreich und Liechtenstein, seit den durch die sog. Steuer CD–Affären in Gang gekommenen öffentlichen Diskussionen und Gesetzgebungsverfahren in den betroffenen Ländern. 

Im Hinblick auf die schleppenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland - betreffend eine möglich Amnestie für deutsche Steuersünder - ist spätestens durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2012 (BGH, Urteil vom 07.02.2012, 1 StR 525/11), in dem der BGH bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgeschlossen hat, für bis dato noch unentschlossene Steuersünder wieder ein erhöhter Entscheidungsdruck entstanden. Eine Bewährungsstrafe komme nur noch bei besonders gewichtigen Milderungsgründen in Betracht, entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 (BGH, Urteil vom 02.12.2008, 1 StR 416/08). Brisanz erhält diese Thematik insbesondere unter dem Aspekt, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 09.11.2010 (2 BvR 2101/09) Ermittlungen auf Grundlage von Erkenntnissen aus den sog. Steuer–CDs für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt hat. 

Wer in den letzten Jahren auf eine faktische Amnestie durch das zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland ausgehandelte Doppelbesteuerungsabkommen gehofft hatte, bleibt nach wie vor im Ungewissen. Ursprünglich war das Inkrafttreten für den 01. Januar 2013 geplant, ob das Abkommen jedoch tatsächlich ratifiziert werden wird, ist insbesondere im Hinblick auf die jüngsten Ereignisse zweifelhaft. 

Zwar hat das Schweizer Parlament das Abkommen am 30.05.2012 gebilligt, allerdings wird im Herbst ein Volksentscheid erwartet, bei welchem die Schweizer Bevölkerung das Abkommen noch ablehnen kann. Auch in Deutschland ist es aufgrund der innenpolitischen Verhältnisse nach wie vor ungewiss, ob das Abkommen die erforderliche Mehrheit im Bundesrat finden wird. Die das Steuerabkommen befürwortende Bundesregierung (Koalition aus CDU und FDP) hat im Bundesrat keine Mehrheit, sodass die Zustimmung der von SPD und Grünen geführten Bundesländer zwingend erforderlich ist. Die Opposition lehnt das Abkommen jedoch nach wie vor als nicht weitreichend genug ab. Insbesondere die SPD-Finanzminister drängen auf eine deutliche Nachbesserung des Steuerabkommens mit der Schweiz. Auch die am 01.06.2012 abgehaltene Finanzministerkonferenz konnte diesbezüglich keine Klarheit bringen, da man sich nicht auf eine einheitliche Position einigen konnte. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will trotz des Widerstands der Länder an dem Abkommen festhalten. Im Hinblick auf die innenpolitische Kontroverse in Deutschland äußerte die Schweizer Regierung bereits ihr Missfallen. Insgesamt erscheint, insbesondere auch im Hinblick auf die durch die „Staatsfinanzkrise“ von Deutschland länderübergreifend zu tragendenden Lasten und die für 2013 anstehende Bundestagswahl, ein notwendiger politischer Konsens zur Lösung der steuerlichen Altfälle in weite Ferne gerückt. 

Für den Fall, dass das vorliegende Abkommen im Bundesrat scheitern sollte, hat die Schweizer Regierung bereits angekündigt, dass es keine Neuverhandlungen geben werde. „Das ist unser letztes Angebot“, sagte Finanzministerin Evelin Widmer-Schlumpf. 

Die Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren ist zudem im Zusammenhang mit den durchgeführten bundesweiten Hausdurchsuchungen bei deutschen Kunden der Credit Suisse zu erwarten. Nach einem Bericht des Handelsblatts sind rund 7.000 Kunden betroffen, die meisten von ihnen deutsche Staatsbürger. Dabei ginge es im Schnitt um Anlagebeträge von rund 500.000 Euro. Die Finanzämter in Bochum und Düsseldorf ermitteln nach Angaben des Handelsblatts bereits gegen etwa 5.000 Anleger aus Deutschland. 

Betroffene (Steuerpflichtige wie Banken) sind daher gezwungen sich mit der aktuell geltenden Rechtslage, wie sie durch die Einführung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes geschaffen wurde, zu befassen. Dies macht auch für den Fall Sinn, dass das geplante Steuerabkommen wie geplant umgesetzt wird, da in den meisten Fällen, insbesondere bei reinen Zinsfällen, die Selbstanzeige (wegen Berücksichtigung der Werbungskosten und Steueranrechnungen) für den Steuerpflichtigen kostengünstiger sein kann, als die pauschale Nachversteuerung von mindestens 21% auf bisher unversteuerte Kapitalanlagen zwischen 2002 und 2012. In Schwarzgeld– oder Erbschaftssteuerfällen ist aber die Abgeltung mit maximal 41% des Bezugsvermögens regelmäßig um einiges günstiger (Abgeltung sämtlicher Steuerarten (Soli, KiSt und Nebenforderungen). 

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